Deponiebau Oberflächenabdichtung
Oberflächenabdichtung Grundlagen
Deponien müssen gesetzlich nach der Stilllegung rekultiviert werden und benötigen ab der Deponieklasse DK I eine qualifizierte Oberflächenabdichtung. Die Anforderungen an Oberflächenabdichtungssysteme für die DK 0 – III regelt die Deponieverordnung (DepV) in Anhang 1, Abschnitt 2.3.
Angesichts der hohen Sicherheitsanforderungen, die an alle Abdichtungskomponenten einer Oberflächenabdichtung gemäß der DepV gestellt werden, müssen alle eingesetzten Geokunststoffe von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bzw. durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zugelassen bzw. eignungsbeurteilt sein. Die Alterungsbeständigkeit der Geokunststoffe mit mehr als 100 Jahren ist über die vorgenannten Zulassungen nachgewiesen, sodass keine weiteren Nachweise erforderlich sind.
Darüber hinaus gibt es viele Besonderheiten, die sich aus dem Deponieinhalt und der mittlerweile häufigen und vielgestaltigen Nachnutzung der Deponieoberfläche ergeben. Geokunststoffe bieten aufgrund ihrer Vorteile im Baufortschritt und der industriellen Fertigung mit gleichbleibender, hoher Qualität eine sichere, ökologische und ökonomische Lösung einer Deponieoberflächenabdichtung.
Oberflächenabdichtungen der DK I benötigen entsprechend der DepV nur eine Abdichtungskomponente. Kunststoffdichtungsbahnen (KDB) oder geosynthetische Tondichtungsbahnen (GTD), die den Qualitätsansprüchen der DepV entsprechen, dürfen hier als alleiniges Abdichtungselement eingesetzt werden.
Entsprechend der DepV für Oberflächenabdichtungen der DK II müssen zwei Abdichtungskomponenten eingesetzt werden. Diese müssen fehlerausgleichend wirken und bestehen deshalb aus unterschiedlichen Abdichtungsmaterialien.
Die Kombination einer geosynthetischen Tondichtungsbahn (auch Bentonitmatte genannt) mit einer Kunststoffdichtungsbahn stellt ein sicheres, genehmigungsfähiges Abdichtungssystem dar, das bereits eine etablierte, wirksame, anerkannte und erfolgreiche Bauweise ist.
Oberflächenabdichtung Aufgaben
Eine Entwässerungsschicht ist in DK I, II und III erforderlich. Sie leitet Niederschlagswasser sicher und vollflächig ab, vermeidet so einen Wasseraufstau auf der Dichtungskomponente und erhöht die Standsicherheit. Die Entwässerungsschicht muss dauerhaft gegen das Eindringen von Bodenpartikeln aus der Rekultivierungsschicht geschützt sein. Geosynthetische Verbundmaterialien mit stabilen dreidimensionalen Sickerschichten und Filtervliesstoffen auf und unter der Sickerschicht erfüllen diese Anforderung in einem Produkt.
Ein geosynthetisches Dränsystem bietet gleichzeitig den von der DepV geforderten Schutz der Dichtungskomponenten vor Beschädigungen durch die Rekulitivierungsschicht und sichert so langfristig die Dränagefunktion.
Bei Einbau einer mineralischen Dränschicht über der Abdichtungskomponente können mechanisch verfestigte Vliesstoffe die sonst notwendigen Sandschutzschichten über der Kunststoffdichtungsbahn ersetzen. Überprüft werden muss ebenfalls, ob ein Filtergeotextil zwischen der mineralischen Entwässerungsschicht und dem Rekultivierungsboden notwendig ist.
Zunehmend an Bedeutung gewinnt der Bau steiler Böschungen an abgeschlossenen Deponien. Aufgrund des mehrschichtigen Aufbaus der Oberflächenabdichtung stellt dies besondere Herausforderungen an die Scherfestigkeit der Lagen untereinander. Kunststoffdichtungsbahnen gibt es deshalb mit strukturierten Oberflächen. Zudem können Geogitter zum Einsatz kommen, um Hangabtriebskräfte abzufangen, damit steiler und somit wirtschaftlicher gebaut werden kann.
NAUE Lösungen für die Dichtungskomponenten
Bentofix® GTD, die als Abdichtungssystem in Oberflächendichtungen zum Einsatz kommen, haben eine LAGAEignungsbeurteilung.
NAUE Lösungen Schützen, filtern, trennen, entwässern, bewehren
Die Mindestanforderung an das Flächengewicht für ein Schutzgeotextil ist 800 g/m², für einen Trenn- und Filtervliesstoff 300 g/m² Für beide Anwendungen weisen die entsprechenden Secutex® Vliesstoffe die erforderliche BAM-Zulassung vor.